Allgemeines zu MikroBib |
MikroBibN ist ein einfaches Bibliotheksprogramm abgestimmt auf kleine Bibliotheken
(bis ca. 10.000 Medien). Das Programm kann zwar bis zu 1 Millionen Medien
und bis zu 10.000 Benutzer verwalten, ist aber von seiner Struktur her auf kleine Bibliotheken
ausgerichtet. Das Programm wird als Freeware veröffentlicht und darf
somit ohne Lizenzgebühren verwendet werden.
Zum Betrieb des Programms muss Windows 7, Windows 8 oder Windows 10 auf dem
Bibliotheksrechner installiert sein.
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Entlehnung |
Während der Ausleihe und Rückgabe von Medien kann zu den anderen Teilen des Programmes wie z.B. zur Suche
nach Medien umgeschaltet werden, ohne dass der Entlehnvorgang unterbrochen werden muss. Es kann immer nur ein
Benutzer im Entlehnvorgang aktiv sein. Ein Entlehnvorgang kann aber jederzeit mit [Esc] unterbrochen werden.
Nach der Eingabe einer Benutzernummer oder eines Benutzernamens erscheinen die von ihm zurzeit entlehnten Medien
in der Medienliste. Die Benutzernummer kann auch mit einem Barcodescanner eingelesen werden. Wird, wenn ein
Benutzer aktiv ist, eine Mediumnummer eingegeben oder mit einem Barcodescanner eingelesen, so wird
dieses Medium zurückgenommen, wenn es entlehnt war, oder entliehen, wenn es in der Auflistung der Medien nicht
erscheint. Etwaige Reservierungen werden überprüft. Der Abschluss der Medieneingabe erfolgt bei
händischer Eingabe der Mediennummer mit [Enter] oder mit der Taste [OK], bei einer Eingabe mit einem
Scanner wird das Medium automatisch verbucht.
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Gebührenberechnung |
In MikroBib werden die Gebühren in Abhängigkeit von der Systematik je begonnene Entlehnwoche
berechnet. Es können zwei Gebührenzeiträume mit unterschiedlichen Gebühren angegeben werden. Für den
ersten Gebührenzeitraum kann eine Mindestdauer (z.B. 3 Wochen) angegeben werden, die Gebühr für diesen
Zeitraum ist immer fällig, auch wenn ein Medium nur kürzer entlehnt wird.
Wird im zweiten Entlehnzeitraum eine Woche um weniger als die Kulanztage überschritten, so wird
für diese angefangene Woche noch keine Gebühr fällig.
Ob der Betrag für den ersten Gebührenzeitraum bei der Entlehnung im Voraus zu entrichten ist,
oder ob der Betrag im Nachhinein bei der Rückgabe des Mediums kassiert werden soll kann frei gewählt werden.
Der Betrag für den zweiten Gebührenzeitraum wird immer bei der Rückgabe im Nachhinein abgerechnet.
Entsprechen einer Benutzergruppe kann der zu bezahlende Betrag mit einem Faktor multipliziert werden.
Für Besitzer einer Jahreskarte kann die Gültigkeitsdauer (z.B. bis zum Jahresende oder
ein volles Jahr oder ein halbes Jahr) je Benutzer festgelegt werden. Ebenso können für Jahreskarten
bestimmte Medien über die Systematik (z.B. CD-ROMs) ausgeschlossen werden. Jahreskarten fü E-Books
werden getrennt von den Jahreskarten der Bibliothek verwaltet.
Für den Zeitraum in dem eine Aktion aktiviert ist können eigene von der Systematik abhängige
Gebühren festgelegt werden. Mittels einer Einstellung im Programm kann bestimmt werden, ob für
eine Bibliothek überhaupt keine Gebühren verrechnet werden oder nicht.
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Reservierungen |
Für jeden Leser können mehrere Medien reserviert werden, gestaffelte Mehrfachreservierungen,
bei denen ein Buch der Reihe nach für mehrere Leser reserviert wird, sind nicht möglich.
Beim Start des Programmes werden alle Reservierungen für die die Reservierungsdauer abgelaufen ist gelöscht.
Bei der Entlehnung werden beim Aufruf eines Benutzers in zwei Feldern die Nummern der vom ihm
reservierten Medien gemeldet. Sind einige davon verfügbar (wurden sie zwischenzeitlich zurückgegeben),
so werden diese in einem rötlich eingefärbten Feld angezeigt. Mit der Steuerfläche 'Zeige Reservierung'
können die zu den Nummern der reservierten Medien gehörenden Titel in einem eigenen Fenster angezeigt
und bearbeitet werden.
Versucht ein Benutzer ein Medium zu entlehnen, das für jemand anderen reserviert ist, so wird dies
dem Bibliotheksmitarbeiter angezeigt und er kann entscheiden, ob das Medium dennoch verliehen werden
soll oder nicht.
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Mahnwesen |
An die Systematik gekoppelt sind zwei Mahnzeiträume vorgesehen. Beim Erstellen der Mahnlisten kann
angegeben werden ob die zu mahnenden Benutzer nach dem Verstreichen des ersten oder des zweiten Mahnzeitraumes
aufgelistet werden sollen. Benutzer deren Lesergruppenbezeichnung mit X (oder x) beginnen werden als
Dauerentlehner betrachtet und nicht gemahnt. Dauerentlehner können z. B. andere Bibliotheken, Schulen
oder Kindergärten sein.
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